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Universität Bern · Education

Tierpfleger*in EFZ – axenische und gnotobiotische Tierhaltung

Verifiziert·1 day ago
Bern - Wankdorf, Switzerland Befristet
Die UniBE ist am Puls der Zeit.
Bei uns leisten Sie einen Beitrag zur Lösung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben.
  • Durchführung der täglichen Tierhaltungsarbeiten bei Mäusen in Isolatoren- und Isocage-Systemen (ABSL1 und ABSL2)
  • Regelmässige Gesundheitskontrolle und Beurteilung der Tiere gemäss geltenden Richtlinien
  • Verpaarung, Zuchtüberwachung und Betreuung zugeordneter Mauslinien
  • Versorgung der Isolatoren mit sterilem Material sowie Durchführung steriler Importe und Transfers
  • Fachgerechter und steriler Export von Tieren aus Isolatoren zur wissenschaftlichen Weiterverwendung
  • Dokumentation und Datenerfassung im Bereich Tierhaltung, Hygiene und Geräte
  • Unterstützung bei Embryotransfer-Prozessen
  • Probenentnahme gemäss geltenden Richtlinien (z. B. mikrobiologische Kontrollproben und genetische Analysen)
  • Reinigungs-, Desinfektions- und Aufbereitungsarbeiten zur Sicherstellung des Hygienestatus (Käfige, Flaschen, Konnektoren, Betriebsmaterial, Laborgeschirr und Geräte)
  • Zusammenarbeit und Austausch mit Wissenschaftler*innen
  • Abgeschlossene Ausbildung als Tierpfleger*in EFZ (Fachrichtung Versuchstiere) oder eine gleichwertige Qualifikation
  • Erfahrung in der Betreuung und Pflege von Versuchstieren sowie im praktischen Tierhaltungsalltag
  • Erfahrung in der axenischen bzw. gnotobiotischen Tierhaltung ist von Vorteil, aber keine Voraussetzung – eine sorgfältige Einarbeitung wird gewährleistet
  • Sorgfältige, strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise, auch bei Routinearbeiten
  • Hohes Verantwortungsbewusstsein sowie Freude an präzisem Arbeiten unter strengen Hygiene- und Sicherheitsauflagen
  • eamfähigkeit, Eigeninitiative und Belastbarkeit im täglichen Betrieb
  • Bereitschaft zur Arbeit im ABSL-2-Bereich
  • Mündliche Englischkenntnisse erforderlich für den Austausch im wissenschaftlichen Umfeld
Planbarer Wochenenddienst mit entsprechendem Zeitausgleich gemäss kantonalen Richtlinien