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Kanton Schwyz · Public Sector

zwei nebenamtliche Richterinnen/Richter

Verified·21 days ago·closes 10 Nov
Schwyz, Switzerland Befristet · Ad written in German
Als Richterin oder Richter wählbar sind in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigte Personen (§ 34 Abs. 1 Justizgesetz, JG). Sie müssen unabhängig und unvoreingenommen sein (vgl. Art. 30 Abs. 1 Bundesverfassung, BV) und die nötige innere Distanz zur Sache und zu den Prozessparteien wahren. Sie haben den Parteien mit menschlicher Achtung zu begegnen und ihre Anliegen ernst zu nehmen. Sie sollten eine hohe und rasche Verfügbarkeit aufweisen, analytisches Denkvermögen besitzen und entscheidungsfreudig sein. Vorausgesetzt ist es, sich vor den Beratungen/Verhandlungen eingehend mit dem Prozessstoff und dem Sachverhalt auseinanderzusetzen. Die nebenamtlichen Richterinnen und Richter sollen über Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, welche für die Aufgabenerfüllung des Gerichts von Bedeutung sind (§ 34 Abs. 3 JG). Dem Strafgericht würde insbesondere Personen mit folgendem Anforderungsprofil dienen:
  • Zusätzliches Fachwissen aus dem sozialwissenschaftlichen, pädagogischen, psychologischen oder einem verwandten Fachbereich (für die Kammer I)
  • Zusätzliches Fachwissen aus dem Treuhand- oder Finanzbereich (für die Kammer II)
Weitere Angaben finden sich unter: Anforderungsprofil nebenamtliche Richter
  • Weiterbildung Vielfältiges internes Weiterbildungsangebot sowie Unterstützung bei externen Aus- und Weiterbildungen.
  • Familie Zusätzliche Familienzulage von bis zu CHF 200.– pro Monat neben den kantonalen Kinder- und Ausbildungszulagen.
  • Gesundheit Ergonomische Arbeitsplätze sowie Sport- und Bewegungsangebot.