
Kanton Schwyz · Public Sector
Mitglied der Schätzungskommission für Enteignungen
Aufgrund eines Rücktritts ist die Kantonale Schätzungskommission für Enteignungen zu ergänzen. Als Mitglied der Schätzungskommission beurteilen Sie die Höhe von Entschädigungen bei der Enteignung von Grundeigentum und Rechten.
Das neue Mitglied der Schätzungskommission wird durch den Kantonsrat bis zum Ablauf der Legislatur am 30. Juni 2028 gewählt. Es besteht die Möglichkeit zur Wiederwahl für weitere vierjährige Amtsdauern. Zur Ausübung dieses Amtes bringen Sie vorzugsweise eine Ausbildung sowie Erfahrung als Architektin oder Architekt oder Baufachfrau oder Baufachmann (Bauingenieurin, Baumeister, Bauleiterin, Bauführer Tief- resp. Hochbau) mit. Neben fachlichen Kenntnissen verfügen Sie über eine hohe Sozialkompetenz, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen und sind gewandt im mündlichen Ausdruck.
Das neue Mitglied der Schätzungskommission wird durch den Kantonsrat bis zum Ablauf der Legislatur am 30. Juni 2028 gewählt. Es besteht die Möglichkeit zur Wiederwahl für weitere vierjährige Amtsdauern. Zur Ausübung dieses Amtes bringen Sie vorzugsweise eine Ausbildung sowie Erfahrung als Architektin oder Architekt oder Baufachfrau oder Baufachmann (Bauingenieurin, Baumeister, Bauleiterin, Bauführer Tief- resp. Hochbau) mit. Neben fachlichen Kenntnissen verfügen Sie über eine hohe Sozialkompetenz, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen und sind gewandt im mündlichen Ausdruck.