
Kanton Zug · public_sector
Hilfskraft Beglaubigungswesen im Stundenlohn (auf Abruf)
Ihre neue Herausforderung per 1. Juli bis 30. September 2026 oder nach Vereinbarung als
Arbeitszeit
Die Arbeitszeiten erfolgen gemäss Einsatzplan und richten sich nach den Schalteröffnungszeiten der Staatskanzlei. Der Einsatz dauert jeweils ca. 3 Stunden pro Halbtag. Von Juli bis Mitte August erfolgt der Einsatz stets an 5 Tagen, danach an 3,5 bis zu 5 Tagen pro Woche. Während dieser temporären Anstellung können keine Ferientage bezogen werden.
Diese Stelle eignet sich besonders für Studentinnen und Studenten bzw. Personen mit einem Erwerbsunterbruch.
- Bedienen der Schalterkundschaft
- Ausstellen von Beglaubigungen (Schalter, Post) inkl. Journal- und Statistikführung
- Erledigen von mündlichen und schriftlichen Anfragen im Beglaubigungswesen
- Erstellen von Verkaufsrechnungen inkl. Debitorenbuchhaltung
- Verwalten der Unterschriftenmuster von Amts-, Beglaubigungs- und Urkundspersonen
Arbeitszeit
Die Arbeitszeiten erfolgen gemäss Einsatzplan und richten sich nach den Schalteröffnungszeiten der Staatskanzlei. Der Einsatz dauert jeweils ca. 3 Stunden pro Halbtag. Von Juli bis Mitte August erfolgt der Einsatz stets an 5 Tagen, danach an 3,5 bis zu 5 Tagen pro Woche. Während dieser temporären Anstellung können keine Ferientage bezogen werden.
- Freundliches und professionelles Auftreten
- Sorgfältige, zuverlässige und strukturierte Arbeitsweise
- Rasche Auffassungsgabe, Belastbarkeit, hohe zeitliche Flexibilität, Freude an der Zusammenarbeit im Team
- Gute Anwenderkenntnisse der gängigen MS-Office-Produkte (insb. Word, Excel)
- Kaufmännische Ausbildung bzw. Erfahrung von Vorteil
Diese Stelle eignet sich besonders für Studentinnen und Studenten bzw. Personen mit einem Erwerbsunterbruch.
- Vielseitige, verantwortungsvolle und sinnstiftende Tätigkeit
- Angenehmes Umfeld in einem engagierten Team
- Attraktive Anstellungsbedingungen und gute Sozialleistungen